Kündigungsschutzrecht – Ihr Recht im Arbeitsverhältnis
Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oft ein einschneidender Eingriff. Rechtsanwalt Severin Kaiser berät sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen Fragen rund um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen – zielgerichtet und lösungsorientiert.
Unsere Leistungen im Kündigungsschutzrecht
- Prüfung der Wirksamkeit von Kündigungen
- Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht
- Verhandlung und Abschluss von Aufhebungsverträgen
- Durchsetzung und Verhandlung von Abfindungen
- Beratung zu Abmahnungen und Zeugnissen
- Beratung von Arbeitgebern bei rechtssicheren Kündigungen
Die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage beträgt nur 3 Wochen – handeln Sie schnell. Jetzt Termin vereinbaren: Tel. 0221-1612110.
