Vertriebsrecht – Handelsvertreter, Franchise und Vertriebsvereinbarungen
Vertriebsstrukturen sind das Herzstück vieler Unternehmen. Rechtsanwalt Severin Kaiser berät Unternehmen und Selbstständige bei der rechtlichen Gestaltung und Absicherung ihrer Vertriebssysteme – von der Vertragsgestaltung bis zur Konfliktlösung.
Unsere Leistungen im Vertriebsrecht
- Handelsvertreterverträge – Gestaltung, Prüfung und Kündigung
- Ausgleichsansprüche nach § 89b HGB
- Franchiseverträge und Franchisesysteme
- Vertriebsvereinbarungen und Alleinvertriebsrechte
- Wettbewerbsklauseln und Gebietsschutz
- Beendigung von Vertriebsverhältnissen
Für rechtssichere Vertriebsstrukturen – sprechen Sie uns an: Tel. 0221-1612110 | rsk@kanzleiamhansaring.de.
